Da es zu Missverständnissen kam: Die rückwirkende Vervollständigung der ePA mit persönlichen Dokumenten ist aktuell noch nicht umgesetzt. Im Rahmen der geplanten Verabschiedung des Digitalgesetzes soll dies möglich werden. Mehr Informationen: https://t.co/aSO34e8WQC
— Bundesgesundheitsministerium (@BMG_Bund) November 17, 2023