Der Bundesrat – beschließt Anspruch auf eine Internet Grundversorgung Mindestanforderungen also das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV)

Der Verordnung zufolge müssen die Unternehmen künftig Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellen die Latenz darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen

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