Der Verordnung zufolge müssen die Unternehmen künftig Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellen die Latenz darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen