Microsoft Windows 7 SP1 / Windows Server 2008 R2 – und das nahe Supportende kann Nichtwechslern hohe Strafen einbringen

Die in der Europäischen Union geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlange von Kliniken bei der Verarbeitung sowie Nutzung personenbezogener Daten den Stand der Technik einzuhalten d.h. Kliniken die personenbezogene Daten verarbeiten und speichern handeln hier wenn sie weiterhin Windows 7 oder Server 2008 einsetzen entgegen der EU-DSGVO und z.B.: bei Datendiebstahl personenbezogener Daten wird das Bußgeld entsprechend höher ausfallen

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