Durchgeführte Prüfungen können vom Betreiber der Kritischen Infrastruktur durch die folgenden Blätter beim BSI nachgewiesen werden – Nachweisdokument zur Kritischen Infrastruktur / Nachweisdokument zur prüfenden Stelle / Nachweisdokument zur Prüfdurchführung / Nachweisdokument zu Prüfergebnissen
Das BSI bietet zur Kompetenzentwicklung im Bereich „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ ein Schulungspaket an