Puppe „My friend Cayla“ – eine nach § 90 TKG verbotene Sendeanlage

Eine internetfähige Puppe kann sich durch Mikrofon und Spracherkennungssoftware mit Kindern unterhalten. Doch die Bundesnetzagentur sagt: Es handelt sich um eine „versteckte sendefähige Anlage“ – und die sind in Deutschland verboten

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