Eine internetfähige Puppe kann sich durch Mikrofon und Spracherkennungssoftware mit Kindern unterhalten. Doch die Bundesnetzagentur sagt: Es handelt sich um eine „versteckte sendefähige Anlage“ – und die sind in Deutschland verboten
Eine internetfähige Puppe kann sich durch Mikrofon und Spracherkennungssoftware mit Kindern unterhalten. Doch die Bundesnetzagentur sagt: Es handelt sich um eine „versteckte sendefähige Anlage“ – und die sind in Deutschland verboten