Das durch das IT-Sicherheitsgesetz geänderte BSI-Gesetz verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) unter anderem dazu, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhebliche IT-Störungen zu melden
Das durch das IT-Sicherheitsgesetz geänderte BSI-Gesetz verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) unter anderem dazu, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhebliche IT-Störungen zu melden