Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – eIDAS (electronic Identification and Signature) Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste

BSI_logo   Die eIDAS Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“ dadurch werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen

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