Arbeitgeber dürfen zur Überprüfung den Browserverlauf eines Arbeitsplatzrechners auswerten – auch ohne der Zustimmung von den Angestellten

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: 5 Sa 657/15) – eine Revision an das Bundesarbeitsgericht wurde vom Landesarbeitsgericht zugelassen

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