Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige achweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen