Da es nicht möglich ist die IT-Strukturen der Länder bis Jahresende zusammenzuführen muss in festgelegten Bereichen für eine Übergangszeit bis längstens 31. Dezember 2023 auf die bestehenden IT-Strukturen der Länder zurückgegriffen werden
Da es nicht möglich ist die IT-Strukturen der Länder bis Jahresende zusammenzuführen muss in festgelegten Bereichen für eine Übergangszeit bis längstens 31. Dezember 2023 auf die bestehenden IT-Strukturen der Länder zurückgegriffen werden