Autobahn GmbH – aufgrund der Komplexität des Reformvorhabens und der über die Jahrzehnte gewachsenen Verwaltungsstrukturen in den Ländern ist eine vollständige stichtagsbezogene Entflechtung der bisherigen Bundesfernstraßenverwaltung in die Bundesverwaltung nicht in allen Bereichen bis zum 1. Januar 2021 umsetzbar

Da es nicht möglich ist die IT-Strukturen der Länder bis Jahresende zusammenzuführen muss in festgelegten Bereichen für eine Übergangszeit bis längstens 31. Dezember 2023 auf die bestehenden IT-Strukturen der Länder zurückgegriffen werden

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