Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – leitet derzeit im Rahmen einer ‚Sinkholing‘ Maßnahme nach § 7c BSI-Gesetz (BSIG) die Kommunikation betroffener Geräte mit den Kontrollservern der Täter um dies betrifft Provider die über 100.000 Kundinnen und Kunden haben für diese Geräte besteht keine akute Gefahr solange die ‚Sinkholing‘ Maßnahme aufrechterhält