Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) – wurden mit dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) vom 05.12.2024 als neue Versorgungsform eingeführt diese künftigen Einrichtungen sollen eine verlässliche wohnortnahe Basisversorgung sicherstellen und diese zugleich stärker mit ambulanten Leistungen verbinden. Als Bindeglied zwischen stationärer pflegerischer und ambulanter Versorgung kommt ihnen für die medizinische Grundversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten eine Schlüsselrolle zu die Standorte werden im Rahmen der Krankenhausplanung als solche ausgewiesen
