Für den Vorsteuerabzug einer Firma gilt bei einer Mehrwertsteuersenkung das absolute Grundprinzip die Umsatzsteuer ist für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ein ergebnisneutraler durchlaufender Posten und eine Senkung des Steuersatzes führt daher weder zu einem direkten Gewinn noch zu einem Verlust beim Vorsteuerabzug bringt aber erhebliche buchhalterische Prüfpflichten und temporäre Liquiditätseffekte mit sich