Die aktuellen Pläne beziehen sich auf Einkommen oberhalb eines Bruttolohns von rund € 177.450 jährlich diese Summe kommt wie folgt zustande: 1,75 × Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese beschreibt die Gehaltsgrenze bis zu der Beschäftigte in die Rentenversicherung einzahlen für 2026 liegt diese bei € 101.400 pro Jahr