Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) – bisher haben deutsche Haushalte ein Anrecht auf eine Versorgung mit schnellem Internet das ist mit einer Download Datenrate von 10 MBit/s definiert und sieht einen Upload von mindestens 1.7 MBit/s vor dies soll bald auf 15 MBit/s Download und 5 MBit/s Upload erhöht werden

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