BR quer mit Christoph Süß – eine „sinnbefreite“ Vorschrift verschlimmert den Pflegenotstand

Per Gesetz darf nur als Pflegedienstleitung tätig werden wer in den letzten acht Jahren zwei Jahre in der Pflege gearbeitet hat. Wer dagegen knapp 20 Jahre Erfahrung als Pfleger hat kurz raus war aus dem Pflegeberuf und sich dann mit einem Pflegemanagementstudium fortgebildet hat eben nicht

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