Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) – aktuell müssen Versicherte nur bis zu einer Bemessungsgrenze von € 4987,50 Krankenkassenbeiträge zahlen würde die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung auf das gleiche Niveau der Rentenversicherung bei € 7.100,- gehoben müssten Versicherte bis zu € 220,- im Monat mehr zahlen

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