Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die AU elektronisch bei den Krankenkassen anfragen und anschließend abrufen

Der Arbeitgeber kann die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – sofern der Arbeitnehmer mehr als drei Tage krank ist und aus technischen / organisatorischen Gründen in der Regel erst fünf Tage nachdem der Arbeitnehmer krankgeschrieben wurde bei der Krankenkasse abrufen

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