Bei öffentlichen #Vergabeverfahren im Gesundheitswesen dürfen weiterhin Tochtergesellschaften von US-amerikanischen #Cloud-Dienst-Anbietern genutzt werden. Das hat das OLG #Karlsruhe klargestellt und die Entscheidung der #Vergabekammer aufgehoben. https://t.co/Qh08voMoM8
— kma Online (@kma_online) September 9, 2022