Am 1. Juni 2022 ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) in Kraft getreten – in Artikel 32c modifiziert es Artikel 27 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) mit weitreichenden Folgen

Damit sind nun endlich auch Bayerische Krankenhäuser in der Lage den digitalisierten und vernetzten Teil ihrer Patientenversorgung auf den neuesten heutzutage meist cloudbasierten technologischen Stand zu heben. Die modifizierte Rechtsordnung gestattet ihnen einen weitgehend unbeschränkten Zugriff auf die neuesten cloudbasierten digitalen Lösungen und Verfahren sofern diese sich nur an die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO halten

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