Damit sind nun endlich auch Bayerische Krankenhäuser in der Lage den digitalisierten und vernetzten Teil ihrer Patientenversorgung auf den neuesten heutzutage meist cloudbasierten technologischen Stand zu heben. Die modifizierte Rechtsordnung gestattet ihnen einen weitgehend unbeschränkten Zugriff auf die neuesten cloudbasierten digitalen Lösungen und Verfahren sofern diese sich nur an die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO halten