Wer gesetzlich Versicherte behandelt, sollte sich gut auskennen mit dem Einheitlichen-Bewertungsmaßstab (EBM). Das gilt ganz besonders für anfallende Kosten, die durch das Honorar nicht abgedeckt sind:https://t.co/FPWSCteZeY
— CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (@CGMeHealth) July 4, 2022