Bundesnetzagentur (BNetzA) – hat eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden zur Konsultation gestellt denn ein Internetzugang der diese Anforderungen erfüllt ermöglicht nach dem heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste

   Bundesnetzagentur (BNetzA) – Anhörung zu Anforderungen an Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten

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