Die Anforderungen an die IT-Infrastruktur deutscher Kliniken verschärfen sich zum Jahreswechsel – im Zuge des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) im SGB V neu eingeführte Paragraf 75c verpflichtet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos alle Kliniken in Deutschland „nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme Komponenten oder Prozesse zu treffen die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind“

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