Ab dem 1. Oktober 2021 ist die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Praxen an die Krankenkassen vorgesehen. Welche Regelungen und welche Vorteile es gibt: https://t.co/JUW1ylK1Cq#Gesundheit #Gesundheitswesen #eHealth #Digitalisierung #eAU
— CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (@CGMeHealth) September 3, 2021