Der Personalausweis auf EU-Standard – ab dem 2. August 2021 ist für die Beantragung die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend

Das Bundesinnenministerium (BMI) versichert dass nach erfolgter Produktion und Aushändigung eines neuen Ausweises die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht würden. Wie beim Reisepass könnten nur Sicherheitsbehörden der EU-Staaten die biometrischen Merkmale für Identifizierungszwecke auslesen wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben andere Länder weltweit hätten keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten

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