Die Regelungen zu den kostenlosen #Schnelltests öffnen für alle Bürger Betrügern Tür und Tor. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht nachweisen, dass sie überhaupt #Antigen–#Schnelltests gekauft haben.https://t.co/qNXHD7n24e
— Rheinische Post (@rponline) May 28, 2021