Der Bundestag hat heute die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit ist klar: Wenn ein Landkreis besonders hohe 7-Tage-Inzidenzen aufweist, gelten dort die Regeln der Notbremse – bundesweit dieselben. Mehr: https://t.co/XJDJfle07U pic.twitter.com/7UYvoOGUqg
— Steffen Seibert (@RegSprecher) April 21, 2021