Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter e.V. (KH-IT) – Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0)

   Der Aufbau entsprechender Monitoring-, Detektions-, Analyse-, Alarmierungs- und Reaktionsprozesse wird dringlich notwendig da im Gesundheitswesen die Patientendaten den höchsten Schutzbedarf haben. Es werden dafür entsprechende Ressourcen (Zeit, Personal, Wissen, Technik etc.) benötigt. Aus Sicht des Verbandes lässt sich das nur sinnvoll durch Providerservicemodelle lösen. Die kritischen Netze z.B. Haustechniknetze oder Medizintechniknetze sollten selbstständig und mit Vorankündigung getestet werden. Den Behörden sollte wegen der Patientensicherheit der Zugang verwehrt, jedoch das Ergebnis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden

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