Die über 80-Jährigen die in keinem Senioren- oder Pflegeheim leben sollen dann im Januar schriftlich darüber informiert werden dass sie berechtigt sind sich impfen zu lassen im Impfzentrum ihres jeweiligen Landkreises
Die über 80-Jährigen die in keinem Senioren- oder Pflegeheim leben sollen dann im Januar schriftlich darüber informiert werden dass sie berechtigt sind sich impfen zu lassen im Impfzentrum ihres jeweiligen Landkreises