EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – hier sorgt der Begriff „Stand der Technik“ für Unruhe

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Kliniken wie Ärzte die personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern, handeln hier, wenn Sie weiterhin Windows 7 oder Server 2008 einsetzen, entgegen der EU-DSGVO. Bei Datendiebstählen personenbezogener Daten wird das Bußgeld durch Datenschützer entsprechend höher ausfallen und Versicherungen könnten dann auch hier die Leistung verweigern

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