Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) – ab dem 01.01.2020 soll ein Freibetrag von € 159,25 Euro gelten d.h. erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz „verbeitragt“

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

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