Gut gemeint war die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) auf jeden Fall – endlich so die Idee dahinter sollte sichergestellt sein dass vor allem in kritischen Bereichen wie der Intensivmedizin, Kardiologie, Unfallchirurgie und Geriatrie zu jedem Zeitpunkt ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal vorhanden ist