Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Nummer 112 für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117 unter der die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind faktisch zusammengeschaltet werden in einem „Ersteinschätzungsverfahren“ sollen die Mitarbeiter der Notfallleitstelle bei jedem Anrufer ermitteln ob ihm am besten im Krankenhaus oder bei einem ambulanten Arzt geholfen werden kann