Bundessozialgericht (BSG) Kassel – Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Ärzte die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall)

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