Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) – bisher muss ein Arbeitnehmer der seinen Firmenwagen privat nutzt monatlich 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5% geben diese Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge die vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden

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