Seit 2018 sind nun Vermögensberater die am Markt für Finanzinstrumente und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind unter anderem dazu verpflichtet alle Telefongespräche in Zusammenhang mit Finanzmarktgeschäften aufzuzeichnen. Zur Erfüllung der Nachweispflicht ist vorgeschrieben dass die Gespräche 5 Jahre unveränderbar und nicht löschbar archiviert werden müssen. Das betrifft allein in Deutschland künftig bis zu 40.000 Berater. Durch die Expertise die C4 Systems bei Lösungen im TK-Bereich hat wurde zügig eine geniale Lösung gefunden die bei der Anrufspeicherung auf den revisionssicheren Silent Brick WORM von FastLTA setzt