EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – nennt die Resilienz von IT-Systemen explizit als Teil der Sicherheit der Verarbeitung (Artikel 32 DSGVO) gefordert wird „die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen“

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