Zuteilung E-Kennzeichen auf Antrag – wenn CO2 höchstens 50g/km oder Reichweite 30 km (ab 01/2018 40 km) und nachgewiesen wird dass das Fahrzeug ein „Plug-in-Hybrid“ ist
Zuteilung E-Kennzeichen auf Antrag – wenn CO2 höchstens 50g/km oder Reichweite 30 km (ab 01/2018 40 km) und nachgewiesen wird dass das Fahrzeug ein „Plug-in-Hybrid“ ist