Sichtdreieck – die Verdeckung des Sichtdreiecks durch parkende Fahrzeuge, Gartenzäune, Hecken oder ähnliches erschwert daher das Einbiegen und stellt eine Verkehrsbehinderung dar

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte „Sichtdreiecke“ von jeder Bebauung freizuhalten. Wenn ein Sichtdreieck durch Bebauung wie Hecken, Bäume, Sträucher, Gartenzäune oder ähnliches nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum Risiko

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