Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte „Sichtdreiecke“ von jeder Bebauung freizuhalten. Wenn ein Sichtdreieck durch Bebauung wie Hecken, Bäume, Sträucher, Gartenzäune oder ähnliches nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum Risiko