Der Bundesgerichtshof (BGH) – Chefarzt-OP heißt Chefarzt-OP

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt – eine Chefarzt-OP ist tatsächlich eine Chefarzt-OP. Wer eine solche Behandlung vereinbart der muss auch vom Chefarzt operiert werden führt ein anderer Arzt den Eingriff durch ist das rechtswidrig – selbst wenn die OP fehlerfrei verläuft

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