Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) – Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen

Für die Betreiber der kritischen Infrastrukturen gilt es nun innerhalb der nächsten zwei Jahre Informations- und IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik herzustellen. Sowohl der Bundesrat, die Opposition als auch Experten bemängeln, dass der Begriff „Stand der Technik“ keiner verbindlichen Definition folgt. Vielmehr sollen innerhalb von Branchenverbänden Standards formuliert werden

IT-Sicherheitsgesetz_01

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