Ein neues Gesetz der Bundesregierung verpflichtet Betreiber von Webseiten ab sofort, Kopien ihres Angebotes bei der Nationalbibliothek einzureichen. Doch viele Fragen sind noch völlig ungeklärt. Seit Donnerstag gilt in Deutschland die «Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek». Demnach sind Rechteinhaber in Deutschland verpflichtet, im Internet veröffentlichte Inhalte als PDF-Datei per FTP an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu übermitteln