Oft sieht es im Klinikalltag so aus ein alter Server brummt im Keller vor sich hin das Archivsystem spuckt brav Patientenakten aus und das Ultraschallgerät macht seinen Job – aber Updates Fehlanzeige und den Stecker ziehen kann die IT Abteilung trotzdem nicht einfach. Steuerrechtlich gelten zehn Jahre Aufbewahrungsfrist bei medizinischen Akten reden wir über 15 bis 30 Jahre und die Daten müssen also zwingend abrufbar bleiben. Durch NIS2 und den Branchenspezifischen Sicherheitsstandard fürs Krankenhaus (B3S) stehen Krankenhäuser als kritische Infrastruktur massiv unter Druck die Informationssicherheit nachweisbar zu steuern. D.h die Krankenhaus-IT muss darauf hinweisen an welchen Stellen ein Handlungsbedarf besteht