Bis April 2026 sollen Arbeitsgruppen detailliertere Vorschläge für die medizinische Arbeitsteilung die Ausgestaltung der Krankenhaus-Holding und Gebäudepläne unterbreiten. Das ist die Grundvoraussetzungum Fördermittel zu beantragen. Umgesetzt werden kann die Osnabrücker Reform nur wenn Bund und Land dafür hohe Millionenbeiträge aus dem entsprechenden Transformationsfonds freigeben. Zum Tragen kommt die anvisierte Klinik-Kooperation voraussichtlich erst 2032