Die Pflicht zur finanziellen Beteiligung gilt für Betreiber genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen (WEA) ab mehr als 50 Metern Gesamthöhe sowie für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt. Beteiligungsberechtigt sind bei den WEA sämtliche Gemeinden in einem 2.5 Kilometer-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden. Das Angebot das der Vorhabenträger nach dem Gesetzesentwurf vorlegen muss, hat dabei einem Wert von insgesamt 0.3 Cent pro Kilowattstunde zu entsprechen. Für die Gemeinden sind davon 0.2 und für die Anwohner 0.1 Cent pro Kilowattstunde vorzusehen. Wird innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Antrag gestellt werden um den Vorhabenträger durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verpflichten. Die Mittel die den Gemeinden zufließen, haben diese zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnern einzusetzen