Die Abschiebung stelle eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Die deutschen Behörden hätten vor der Abschiebung nicht geprüft ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe „das verhindert dass er nach Syrien abgeschoben wird“