Erfolgt der Austausch bzw. die Aktualisierung dieser Komponenten nicht bis zu dem vom BSI und der BNetzA bislang festgesetzten Stichtag können die TI-Anwendungen nicht mehr genutzt werden da beispielsweise keine gültige QES für ein E-Rezept oder einen E-Arztbrief ausgestellt werden kann eine Regelversorgung der Patientinnen und Patienten wäre somit grundlegend gestört