Bundeskabinett „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen – arithmetisch degressive Abschreibung für neue Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG neu)

Für betrieblich angeschaffte rein elektrische Nutzfahrzeuge wie E-LKW und Transporter die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 gekauft werden gilt eine besonders attraktive Abschreibungsregelung die Abschreibung erfolgt mit festen Sätzen

75 % im Jahr der Anschaffung
10 % im Folgejahr
5 % , 5 % , 3 % und 2 %t in den weiteren Jahren

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