Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 – über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und Deutschland hat dies bis November 2024 getan

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